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Banken beraten schlecht über P-Konten
Samstag, den 02. April 2011 um 10:00 Uhr

Acht Monate nach Einführung des Pfändungsschutzkontos (kurz P-Konto) erkennt die Schuldnerberatungsstelle der Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. immer noch gravierende Wissensmängel bei Kundenberatern der Banken und Kreditinstitute. Es wird immer wieder festgestellt, dass Kundenberater die Möglichkeiten und rechtlichen Bestimmungen des P-Kontos für ihren Bankkunden nicht kennen. Zum Teil werden schlicht falsche Informationen gegeben oder die Kunden einfach zum Amtsgericht geschickt mit der Maßgabe, dass dort ein Kontenfreigabebeschluss geholt werden muss.

Die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Saarland wird oftmals erst nach tagelangem hin und her kontaktiert. Zumeist ist der Fall dann mit einem Anruf und der Hilfestellung im rechtlichen Verständnis geklärt. Aber es kommt und kam leider bei zwei zur Zeit fusionierenden Banken zu tagelangen Verzögerungen und einer Vielzahl von Telefonaten, da die Mitarbeiter nicht wussten wie denn nun ein P- Konto in der Zeit der Bankenverschmelzung eingerichtet werden kann. Erst ein Telefonat des Schuldnerberaters mit dem zuständigen Juristen in Berlin konnte Klarheit schaffen.

Grundsätzlich gilt, dass das Kreditinstitut verpflichtet ist ein laufendes Girokonto welches sich nicht im Soll befindet auf Wunsch des Kunden bis zum 4. Werktag nach Beantragung in ein P-Konto umzuwandeln. Gemeinschaftskonten können nicht in ein P-Konto umgewandelt werden.

Bei Unklarheiten bei der Umstellung eines Girokontos in ein P-Konto hilft die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Saarland unter der Telefonnummer 0681-54019 oder per Onlineberatung unter www.bag-sb.de sowie alle anerkannten Schuldnerberatungsstellen im Saarland.

vz saar

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