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Der Verbraucherzentrale des Saarlandes erreichte zahlreiche Beschwerden zu einem angeblichen Telefongewinnspiel, in dem ein Gewinn von 400,- EUR in Aussicht gestellt wurde, der aber nur persönlich übergeben werden könne. Für einige Teilnehmer dieser Reise endete die Fahrt in einer Reisebuchung, die sie höchstwahrscheinlich nie antreten werden. Bereits vor Wochen erhielten viele Verbraucher Post von einem "deutschlandweiten Gewinnspiel". Die Aufmachung der Briefe erinnerte viele Verbraucher an einen großen Telekommunikationsanbieter.
In diesem Schreiben wurde eine Gewinn von 400,- EUR zugeteilt, der in der nächsten "Zweigstelle" ausbezahlt werden sollte. Um die Anreise zu erleichtern, würde ein Bus gestellt und auch für das leibliche Wohl sollte gesorgt werden! Ausdrücklich wies der Veranstalter darauf hin, dass es sich nicht um eine Kaffeefahrt handle!
Die Eheleute Meier (Name geändert) nahmen am 08.07.2009 an dieser Fahrt teil. Begrüßt wurden sie vor Ort mit der Aussage, dass eine Auszahlung des Gewinnes leider nicht vorgenommen werden könne, da der Gewinnspielausloser nicht kommen konnte. Man nutzte aber die Gelegenheit, den Teilnehmerin diverse Gesundheitsprodukte und Reisen anzubieten.
Verbraucherzentrale des Saarlandes warnt vor angeblichen Telefongewinnspiel und der damit verbundenen "Kaffeefahrt" Auch die Eheleute Meier buchten daraufhin eine 4-tägige Reise in den Schwarzwald und zahlten 198,- EUR an. Großzügigerweise erhielt die Ehefrau noch eine 4-tägige Reise nach Mecklenburg-Vorpommern "geschenkt".
Wieder zu Hause angekommen, wurde das Ehepaar dann misstrauisch und suchte Rat bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes.
Yvonne Schmieder von der Verbraucherzentrale konnte den Eheleuten dann nicht viel Hoffnung machen, dass sie die Reise werden antreten können, geschweige denn ihr Geld zurück erhalten. "Nach Durchsicht der Unterlagen stellen sich einem fachkundigen Berater alle Haare zu Berge. Diese "verbindliche Reiseanmeldung" strotzt nur so von unzulässigen Klauseln und illegalen Bestimmungen. Das beginnt bei der Widerrufsbelehrung, die fehlerhaft ist; bis zum Sitz des Unternehmens in Holland und der Frage, ob hier mit einer ladungsfähigen Anschrift firmiert wird; sowie der Tatsache, dass trotz Zahlung, kein Reisesicherungsschein oder Ähnliches ausgehändigt wurde."
Die Eheleute fragen sich im Nachhinein, wie sie auf dieses Schreiben und die Verkaufsveranstaltung reinfallen konnten? Ihr Schaden hält sich mit knapp 200,- EUR noch im Rahmen. Sie berichteten aber von anderen Teilnehmern, die weit über 3.000,- EUR für höchstwahrscheinliche minderwertige und nutzlose "Gesundheitsprodukte" ausgegeben haben.
"Hier gilt es, Nerven zu bewahren und misstrauisch zu sein. Wir würden uns in der täglichen Beratung wirklich wünschen, dass die Verbraucher genauer nachfragen, jedes vermeintliche Gewinnschreiben kritisch beäugen und sich nicht von attraktiven Gewinnen locken lassen. Wenn bereits in der Gewinnmitteilung keine Adresse des Veranstalters oder nur eine Postfachadresse steht, müssen alle Alarmglocken losgehen." so Schmieder. "Man sollte sich hier zunächst immer fragen, habe ich wirklich an einem Gewinnspiel teilgenommen, denn zu verschenken hat niemand etwas. Bevor man dann antwortet, besser erst im Internet recherchieren oder die Verbraucherzentrale kontaktieren und nachfragen, ob das Schreiben seriös sein könnte."
Im vorliegenden Fall können die Verbraucher die gebuchte Reise noch innerhalb von 14 Tagen widerrufen. "Ich bezweifle ehrlich gesagt, dass die Verbraucher hier je eine Rückmeldung bekommen werden oder aber das Geld noch mal zurück erhalten. Das hätte sicherlich sinnvoller investiert werden können", so das wenig aussichtsreiche Fazit der Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale.
Abermals gibt die Verbraucherzentrale folgende Tipps: 1. Lassen Sie sich nicht von reißerischen Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen blenden!
2. Seien Sie kritisch gegenüber phantasievollen Versprechen und Anpreisungen der Verkäufer!
3. Fallen Sie nicht auf angebliche Tages- oder Sonderpreise herein!
4. Unterschreiben Sie nicht spontan einen Vertrag auf einer Verkaufsveranstaltung!
5. Machen Sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, wenn Sie doch übereilt einen Vertrag abgeschlossen haben! Weitere Informationen erhält man in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale des Saarlandes oder unter www.vz-saar.de.
Saarbrücken: 0681/50089-0
Dillingen: 06831/976565
Merzig: 06861/5444
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