| ERS und IGS - Gemeinsame gymnasiale Oberstufe |
| Dienstag, den 06. April 2010 um 07:00 Uhr |
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Das Bildungsministerium hat die vorläufige Anmeldung zur Klassenstufe 11 der gemeinsamen gymnasialen Oberstufe der Integrierten Gesamtschule (IGS) und der Erweiterten Realschule (ERS) Dillingen genehmigt. Mit der Einrichtung einer gemeinsamen allgemeinbildenden gymnasialen Oberstufe an der Erweiterten Realschule und der Integrierten Gesamtschule Dillingen wird dem erklärten Elternwillen entsprochen. Für Schüler/innen aus der Großregion Dillingen besteht dadurch ein erweitertes Bildungsangebot. Ab sofort können sich Schüler/innen der Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen an diesen beiden Schulen anmelden und in weiteren drei Jahren die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Voraussetzung ist an Erweiterten Realschulen ein qualifizierter Mittlerer Bildungsabschluss und an Gesamtschulen die Berechtigung zum Übergang in die Klassenstufe 11. Auch Schüler/innen des Gymnasiums, die nach der Klasse 10 an ein Oberstufengymnasium wechseln wollen, können sich anmelden.
Die endgültige Anmeldung erfolgt erst am Ende des Schuljahres, wenn das Abschlusszeugnis einen Vermerk über die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe enthält. Aufgenommen werden sowohl Schüler/innen die durchgängig eine 2. Fremdsprache belegt haben, als auch Schüler/innen, die nur eine Fremdsprache gelernt haben. Diese Schüler/innen müssen auf jeden Fall in der Oberstufe zu ihrer 1. Fremdsprache das Fach Spanisch als 2. Fremdsprache belegen und bis zum Abitur beibehalten.
Interessant ist das Angebot auch für die Entscheidung der Eltern beim Übergang ihrer Kinder von der Grundschule in eine weiterführende Schule. Schüler, die an der Integrierten Gesamtschule Dillingen oder der Erweiterten Realschule Dillingen angemeldet werden, haben nun die Möglichkeit in 9 Jahren Abitur zu machen, ohne die Schule zu wechseln. Die Sekretariate der beiden Schulen sind an allen Werktagen von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet. Zur Anmeldung sind das Original oder eine beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses der Klasse 10 und eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitzubringen.
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