Wir bauen das 3eck um.



Deshalb sind wir bis etwa Ende Mai 2012 nur mit wenigen o. keinen Meldungen online.
Danach geht es mit einer neuen Homepage und neuen inhaltlichen Strukturen weiter.



Wir brauchen Hilfe in der Redaktion!

Deshalb geben wir interessierten Personen und Gruppen die Gelegenheit, einen
eigenen Newsbereich bei uns zu erhalten. Dabei denken wir an Repräsentanten
und Pressesprecher von Vereinen, Organisationen sowie Menschen, die gute
thematische Beiträge beisteuern können.


Wir suchen Fotografen,

die uns unterstützen. Bist Du gerne mit dem Fotoapparat unterwegs, kommst oft
auf erwähnenswerte Veranstaltungen oder machst gerne Fotoreportagen? Dann
suchen wir genau Dich. Bei uns kannst Du Deine Fotos im Rahmen redaktioneller
Berichte, in Event-Fotoalben oder in einer eigenen Fotogalerie veröffentlichen.


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Wenn der Staubsaugervertreter zweimal klingelt…
Freitag, den 10. Juni 2011 um 22:00 Uhr
Eine Dame aus Saarbrücken im Alter von 88 Jahren war seit über vier Jahrzehnten treue und zufriedene Kundin einer Firma, bei der sie zeitlebens hochpreisige Staubsauger kaufte. Nach einem Umzug benötigte sie keinen Staubsauger mehr und bat die Firma, das alte Gerät zurückzunehmen, das seinerzeit 1.800,- EUR kostete. Daraufhin besuchten sie zwei Herren des Elektrogeräteunternehmens und nahmen den alten Staubsauger samt Zubehör und Unterlagen an sich. Eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises erfolgte nicht, stattdessen bat man der Dame ein kleineres Modell zum „Vorzugspreis“ von 549,- EUR an.

Als sich die Dame darauf nicht einließ, kam man ihr preislich entgegen. Obwohl sie die Herren nicht zu einem Verkaufsgespräch bestellte, überredeten sie die Dame das neue Modell für 199,- EUR zu erwerben. Im Nachhinein stellte sich nun heraus, dass dieser neue Staubsauger im Handel zum Preis von ca. 60,- EUR erhältlich ist. Dass bedeutet, die Dame hat ein Vielfaches des üblichen Einzelhandelspreises bezahlt und fühlt sich „über den Tisch gezogen“. Die Vertreter sind für die Verbraucherin nicht mehr erreichbar und wollen von einer Rückgängigmachung des Kaufes nichts wissen.

„Dieser Fall ist in seiner Dreistigkeit schon ungewöhnlich.“ führt Yvonne Schmieder, Juristin der Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. aus. „Er zeigt aber auch schön, wie Verbrauchern bei Haustürgeschäften oft übel mitgespielt wird. Es ist kein Einzelfall, dass Waren überteuert angeboten werden und die Verbraucher keinerlei Unterlagen erhalten, aus denen ersichtlich ist, dass sie ein Widerrufsrecht haben und wohin dieser Widerruf zu senden ist. In vielen Fällen wird das Blaue vom Himmel versprochen und der freundliche, sympathische Verkäufer, der eben noch im heimischen Wohnzimmer stand, wird bei kritischen Nachfragen nach Vertragsschluss entweder sehr ungemütlich oder ist für die Verbraucher gar nicht mehr erreichbar.“

Allgemein gilt, dass an der Haustür geschlossene Verträge widerrufen werden können. Am besten erklärt man den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein. Bei Vertragsschluss sollte man generell sehr kritisch sein und bedenken, dass viele Angaben des Vertreters ohne weitere Recherche nicht überprüfbar sind. Das vermeintlich günstige Angebot kann dann – wie in diesem Fall – nur für die Provision des Vertreters von Vorteil sein.

Übereilte Kaufentscheidungen, egal ob an der Haustür, bei einer Messe oder am Telefon, können eine Menge Ärger für die Betroffenen bedeuten, weshalb hier Vorsicht geboten ist. Bei einem Kauf immer abwägen, Vergleichsangebote einholen und misstrauisch werden, wenn Produkte zu „einmaligen Tagestiefstpreisen“ angeboten werden. Seriöse Firmen setzen ihre Kunden nicht unter Druck und händigen die Geschäftsbedingungen und Vertragsunterlagen ohne Nachfrage aus.

Da insbesondere ältere Menschen oft im Visier unseriöser Anbieter sind, klärt eine Vortragsreihe des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz, Stabsstelle Demographischer Wandel in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. über Themen wie Datenschutz, Unerbetene Werbung, Gewinnspiele, Kaffeefahrten und Internet auf. Die nächste Veranstaltung im Rahmen dieser Vortragsreihe findet am Mittwoch, den 15.06.2011 im Kreiskrankenhaus St. Ingbert (Gesundheitspark 1) statt. Sie sind herzlich eingeladen und können die Gelegenheit nutzen, sowohl der Polizei als auch der Verbraucherzentrale Ihre Fragen zu stellen oder einfach zu berichten, was Ihnen schon passiert ist.

Weitere Informationen erhält man in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale des Saarlandes oder unter www.vz-saar.de.
Saarbrücken: 0681 / 50089 – 0
Dillingen: 06831 / 97 65 65
Merzig: 06861 / 54 44

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