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Dubiose Gewinnmitteilung von „Jensen-Weise-Feldhaus“
Dienstag, den 31. Mai 2011 um 12:00 Uhr
Auf den ersten Blick wirken die Schreiben von „Jensen-Weise-Feldhaus - Finanzdienstleistungen“ seriös. Das Unternehmen informiert mit Aktenzeichen und Vorgangsnummer über einen „versprochenen Gewinn“ von 970,04 Euro, der den Betroffenen noch nicht ausgezahlt wurde. „Wir haben für ihr Recht gekämpft und können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass Ihnen, Frau XXX dieser Betrag im vollen Umfang zusteht“, so wirbt das Unternehmen vertrauenswürdig.
Auf den zweiten Blick erkennt man jedoch die typischen Merkmale einer Einladung zu Kaffeefahrten, wie Gewinnmitteilung über Geld- oder Sachpreise, Gratis-Fahrt zur Gewinnübergabe und das Versprechen von Zusatzgeschenken“, so Silke Schröder von der Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. Der angebliche Finanzdienstleister „Jensen-Weise-Feldhaus“  lädt mit  solch einem Schreiben zu einem „nachträglichen Gewinnübergabetermin“ ein. Bei diesem Termin soll dem Empfänger der Betrag über 970,04 Euro, welcher zuvor auf einem Travelkonto gutgeschrieben wurde, übergeben werden. Die Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. sieht darin den raffinierten Versuch eines Kaffeefahrtenanbieters, Verbraucher in eine Verkaufsveranstaltung zu locken.

Hinsichtlich der Gewinne sollte man sich keine Hoffnungen machen. In der Regel wird davon ausgegangen, dass das angepriesene „Restguthaben“ in keinem Fall ausbezahlt wird. Die ausgelobten Gewinne entpuppten sich bisher in steter Regelmäßigkeit als wertlose Reisegutscheine oder als Nachlass auf grandios überteuerte Produkte, denn: Niemand hat etwas zu verschenken. Erst recht nicht in Zeiten knapper Kassen.

Um so erstaunlicher ist es, dass noch immer fragwürdige Unternehmen versuchen, Verbraucher über dubiose Gewinnversprechungen in eine Kostenfalle tappen zu lassen. Die Verbraucherzentrale rät eindringlich, nicht teilzunehmen und sich von dubiosen Gewinnmitteilungen nicht täuschen zu lassen.

Hier die Tipps der Verbraucherzentrale
  1. Wer bei einem seriösen Gewinnspielveranstalter etwas gewonnen hat, muss nirgendwo hinfahren (oder gefahren werden), um seinen Gewinn abzuholen. Er wird einfach zugestellt. Auch muss niemand einen Gewinn telefonisch abrufen oder zuvor etwas bestellen.
  2. Vorsicht ist geboten, wenn es sich um eine Postfachadresse handelt und das Anschreiben auf dem Briefumschlag als Massendrucksache gestempelt ist (Gebühr bezahlt beim Postamt xyz oder so ähnlich).
  3. Vorsicht, wenn beim Gewinn „im Wert von“ angegeben ist. Dann müssen Sie mit einem Gutschein für eine völlig überteuerte Ware oder Reise rechnen. Auch wohlklingende Wortbestandteile wie Option oder Nominierung im Zusammenhang mit dem Gewinn lassen hellhörig werden. Denn sie bedeuten nur, dass man gewinnen kann, nicht aber gewonnen hat.
  4. Seien sie auch kritisch gegenüber den fantasievollen Versprechen und Anpreisungen in diesen dubiosen Gewinnpostbriefen. Die Verbraucherzentralen wissen aus der Vergangenheit, dass sich der versprochene Wäschetrockner als billige Wäscheleine entpuppt, dass Essen selbst bezahlt werden muss oder dieses nur ein Päckchen Tütensuppe ist.
  5. Sollten sie dennoch mitfahren, weil sie den Tag mit anderen Menschen genießen wollen: Unterschreiben sie keinesfalls einen Vertrag bei einer solchen Veranstaltung.
  6. Am besten, sie werfen diese dubiosen Gewinnbenachrichtigungen ins Altpapier.

Verbraucher, die trotz dieser Tipps noch unsicher sind, können sich an die Verbraucherzentrale Saarland wenden. Infos zu Beratungszeiten und Kosten stehen im Internet unter www.vz-saar.de.

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