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Die Verbundausbildung Untere Saar e. V. unterstützt bei der Beantragung der Bildungsprämie und berät über Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Bildungsprämie wurde als neues Instrument zur Finanzierung von Weiterbildung von der Bundesregierung seit dem 01.12.2008 bzw. dem 01.01.2009 eingeführt. Sie hat zum Ziel Weiterbildung auch denjenigen zu ermöglichen, die über ein niedriges Einkommen verfügen bzw. die eine teure Weiterbildung planen.
Die Bildungsprämie wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union. Die Bildungsprämie besteht zzt. aus folgenden Komponenten: dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen. Einen Prämiegutschein erhalten Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600,- EUR (bzw. 51.200,-EUR bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Auch Mütter und Väter in Elternzeit oder BerufsrückkehrerInnen können einen Prämiengutschein beantragen. Mit dem Prämiengutschein werden 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500,- EUR übernommen. Der Prämiengutschein kann einmal jährlich im Rahmen eines Beratungsgesprächs in unseren Räumen beantragt werden.
Beim Weiterbildungssparen gelten keine Einkommensgrenzen. Jede/r Beschäftigte, die/der über ein mit Arbeitnehmerzulage gefördertes Ansparguthaben verfügt, z.B. einen Bausparvertrag, kann sie in Anspruch nehmen. Das Weiterbildungssparen ermöglicht eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben, um eine Weiterbildung zu finanzieren. Dies ist auch dann möglich, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Durch die Entnahme geht die Arbeitnehmerzulage nicht verloren. In Planung ist das Weiterbildungsdarlehen. Mit dieser Komponente sollen kostenintensive Maßnahmen finanziert werden können.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie nehmen sich einen Termin bei VAUS und bringen zu dem Beratungsgespräch folgende Unterlagen mit: einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein), den Einkommenssteuerbescheid des letzten oder vorletzten Kalenderjahres, eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers. Falls Sie nicht deutsche/r Staatbürger/in sind: eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis. Eine weitere Voraussetzung für die Ausgabe eines Prämiengutscheins ist die unterschriebene Einwilligungserklärung, die Ihnen von VAUS ausgehändigt wird.
Für den Spargutschein benötigen Sie keinen Nachweis über Ihr Einkommen.
Verbundausbildung Untere Saar e. V. (VAUS) Am Markt 11, 66763 Dillingen Frau Luxenburger - Tel.: 06831 - 7 68 26 14
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