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Beschwerden über Strom- und Gasversorger
Mittwoch, den 06. April 2011 um 16:00 Uhr

Wenn die Energiepreise steigen, wollen viele Verbraucher einen günstigeren Vertrag abschließen. Aber die Änderung des Energie-Liefervertrags geht oft nicht reibungslos über die Bühne. Immer wieder melden sich Betroffene bei der Verbraucherzentrale, die ihrem Ärger Luft machen wollen, weil sie nicht kurzfristig aus dem alten Vertrag herauskommen. Diese überraschenden Unannehmlichkeiten sind auf ungünstige Vertragslaufzeiten zurück zu führen, erklärt Gertrud Truar von der Verbraucherzentrale.

 

 

Ein Grundversorgungsvertrag kann zwar von Monat zu Monat gekündigt werden. Für Sonderverträge lässt das Gesetz aber eine Erstlaufzeit von max. 2 Jahren zu. Das eigentliche Problem ist allerdings nicht die Erstlaufzeit, sondern die Verlängerungsfrist nach der Erstlaufzeit. Hier haben manche Bürger Verträge unterzeichnet, die sich jeweils um ein weiteres Jahr verlängern, wenn sie nicht 3 Monate im Voraus gekündigt werden. Daher können Betroffene, die sich längst einen neuen Versorger ausgesucht und den Antrag unterschieben haben, oft wider Erwarten nicht kurzfristig wechseln.

Die Anträge enthalten  üblicherweise die Vollmacht zur Kündigung des bisherigen Vertrags. Ca. vier Wochen nach der Unterzeichnung des neuen Vertrags kommt dann allerdings nicht die endgültige Vertragsbestätigung mit dem Hinweis, wann das neue Vertragsverhältnis beginnt, sondern die Rückmeldung, dass ein Wechsel derzeit  leider nicht möglich ist. Beispielsweise läuft der alte Vertrag vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres und kann nur mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. In einem solchen Fall hätte die Kündigung bis zum 30. September beim alten Versorgungsunternehmen sein müssen. Die Betroffenen müssen daher ein weiteres Jahr Strom oder teures Gas vom augenblicklichen Unternehmen beziehen, bevor sie zu einem preiswerteren überregionalen Versorger wechseln können.

Um solchen bösen Überraschungen vorzubeugen rät die Verbraucherzentrale nur  Energielieferverträge abzuschließen, die sich von Monat zu Monat verlängern und somit quasi jederzeit kurzfristig gekündigt werden können. Bei der Suche nach Strom- und Gaslieferverträgen, die voraussichtlich keine unangenehmen Überraschungen bergen, ist die Verbraucherzentrale gerne behilflich.

Telefonische Beratung und Terminvereinbarung unter 0681 - 500 890.

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