| Landgericht urteilt zu Bergbauentschädigungen |
| Montag, den 28. November 2011 um 12:00 Uhr |
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Nun liegt es endlich vor. Das Landgericht Saarbrücken hat am 25.11.2011 sein Urteil zu den Entschädigungsansprüchen nach § 906 BGB verkündet. Danach steht dem Mitglied der IGAB aus Falscheid, J. L. wegen der Wohnwertbeeinträchtigung durch die bergbaubedingten Erschütterungen im Zeitraum von Januar 2005 bis April 2006 ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 1.140,00 EUR zu. Aus Sicht des Klägers und aller Bergbaubetroffenen ist das Urteil grundsätzlich als großer Erfolg anzusehen, obwohl das Urteil auch noch Fragen aufwirft. Das Urteil hat aller Wahrscheinlichkeit nach auch Auswirkung auf das Kohlerevier NRW und auf bergbaufremde Bereiche.
Das Amtsgericht Lebach hatte J.L. in erster Instanz einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 1.100,00 EUR zugesprochen. Das Landgericht Saarbrücken hatte zunächst in zweiter Instanz die Klage in vollem Umfang abgewiesen. Dieses Urteil wurde vom BGH aufgehoben. Nun bekommt der Kläger sogar mehr als ihm vom Amtsgericht Lebach zugestanden wurde.
Die spannende Frage lautet natürlich, wem nach dem Urteil noch alles Entschädigungsansprüche zustehen. Das Landgericht hat konkrete Kriterien aufgeführt, die erfüllt sein müssen, um in den Genuss einer Entschädigung zu kommen. Dabei hat es ein abgestuftes System angewandt. Je niedriger die Erschütterungswerte, desto häufiger muss es zu Erschütterungsereignissen gekommen sein, um eine unzumutbare Beeinträchtigung des Wohnwertes zu bejahen.
Einem Bergbaubetroffenen steht eine Entschädigung zu, wenn innerhalb eines Monats folgende Ereignisse auftreten:
Die Höhe der Entschädigung hängt auch von der Schwere der Beben ab. Nach obigem Beispiel stehen zum Beispiel allen Bewohnern von Saarwellingen, Reisbach, Körprich alleine wegen des Bebens vom 23.02.2008 eine Entschädigung zu, nicht gezählt alle anderen Monate, in denen obige Werte erreicht werden. Unterstellt man einen Mietwert eines Hauses mit 1000 Euro, dann wären nach Auffassung des Gerichtes alleine für diesen Monat 400 Euro zu zahlen.
Es kann jedenfalls festgehalten werden, dass nach den vom Landgericht jetzt aufgestellten Kriterien ein Großteil der Hauseigentümer aus dem Raum Lebach, Nalbach und Saarwellingen in den Genuss einer Entschädigung kommen werden. Die IGAB wird das Urteil genau prüfen und die Beben auch entsprechend auswerten. Die IGAB empfiehlt jedoch bereist jetzt dringend die Ansprüche gegenüber der RAG geltend zu machen.
Entsprechende Formulare können Sie von der Webseite der IGAB (http://www.igab-saar.de) herunter geladen werden. Sprechen Sie mit ihrer örtlichen IGAB.
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